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Insolvenzhilfe oder: Wer hat meine 300 Millionen Euro verschenkt?

KfW - Vorstand (who is who)
Die wesentlichen Aufgaben eines Vorstands sind insbesondere:
- Entwicklung und Umsetzung der strategischen Ausrichtung des Unternehmens in Abstimmung mit dem Aufsichtsrat
- Jahres- und Mehrjahresplanung der Gesellschaft
- Aufstellung der Quartals-, Jahres- und Konzernabschlüsse
- Etablierung eines angemessenen Risikomanagements und Risikocontrollings
- Regelmäßige, zeitnahe und umfassende Berichterstattung an den Aufsichtsrat
- …

KfW - Verwaltungsrat (who is who)
Der Verwaltungsrat ist zuständig für die Geschäftsführung und Vertretung; er ist das Exekutivorgan. Er kann in allen Angelegenheiten Beschluss fassen, die nicht nach Gesetz oder Statuten der Generalversammlung zugeteilt sind. Diese Kompetenzvermutung macht den Verwaltungsrat faktisch weit bedeutsamer als die im Gesetz als oberstes Organ bezeichnete Generalversammlung, die meist nur einmal pro Jahr zusammentritt und oft weitgehend von den Anträgen und Informationen des Verwaltungsrates abhängt.

KfW - Präsidialausschuß (who is who)
Der Präsidialausschuss unterstützt das geschäftsführende Vorstandsmitglied in allen Fragen von politischer Bedeutung und bereitet die Vorstandssitzungen vor.

KfW - Aufgaben & Werte
„Die KfW Bankengruppe gibt weltweit Impulse für Wirtschaft, Gesellschaft und Ökologie. Als Banker arbeiten wir jeden Tag effizient. Als Förderer stehen wir für den Sinn und die Nachhaltigkeit unseres Tuns. Dabei fließt der Verdienst unserer Arbeit zurück in die Förderung und die langfristige Sicherung unseres Förderpotenzials. Als einfallsreiche Bank fördern wir nicht nur Innovationen, sondern entwickeln selbst verstärkt neue Finanzierungsinstrumente für unsere Kunden und Partner. ….“ (http://www.kfw.de)

Und nu?

Die Börsenaufsicht?
Der Betrieb von Börsen und die Durchführung von Börsengeschäften unterliegt in den meisten Ländern einer staatlichen Börsenaufsicht. Die Börsenaufsicht wird durch eine Börsenaufsichtsbehörde durchgeführt. Typische Kompetenzen der Börsenaufsicht sind:
- Die Zulassung (bzw. Schließung) der Börse
- Die Überwachung der Ordnungsmäßigkeit des Börsenbetriebs sowie der Börsengeschäftsabwicklung
- Die Sicherstellung der Einhaltung der börsenrechtlichen Vorschriften

Die Bankenaufsicht?
„…Besondere Themenschwerpunkte sind die aufsichtsrechtlichen Regelungen über die Solvabilität und die Liquidität sowie das Kreditgeschäft der Institute. Für Finanzdienstleistungsinstitute bieten wir einen speziell auf diese Institutsgruppe zugeschnittenen Informationsbereich an. …“

Weg ist weg!

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