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DeDV - Deutschlektronische Datenverarbeitung

Das Bundesministerium für Sicherheit in der Informationstechnik hat das neue, überarbeitete Grundschutzhandbuch (BSI-GSH, Ausgabe 2, Anwendung „Staat“ – nur für den internen Gebrauch) herausgegeben. Folgende Dienstanweisungen sind ab so fort wie folgt umzusetzen:

1. Für Datenträger aus dem Außenministerium sowie des Verfassungsschutzes und des MAD gilt ab sofort die doppelt redundante Datenvernichtung für Datensätze bis zum Beginn der aktuellen Legislaturperiode. Darüber hinaus gehende Aktionen werden kurzfristig angekündigt und sind unverzüglich umzusetzen.

2. Gemäß der Wiederverwendung sind diese frei gewordenen Datenträger sofort dem Innenministerium zur Verfügung zu stellen, um den Einkauf von neuen Datenträgern zwecks Speicherung von Bürgerdaten in Grenzen zu halten.

3. Sämtliche öffentliche Einrichtungen sind mit aktiven Komponenten des Fabrikates „Frisco“ auszurüsten. Die Komponenten bieten für einen hohen Aufpreis den Vorteil, die Daten über das Internet schneller analysieren zu können. Darunter fallen ebenfalls Aufzeichnungen der Internet-Telefonie oder des Online-Banking. Einen Bericht über die Auswertungsalgorythmen der CIA finden sie im Download-Bereich. Wir weisen an dieser Stelle darauf hin, dass hier ebenfalls der Zugang zu Daten der Industrie und unserer Forschungseinrichtungen transparenter ist.

4. Über die Aktion „Chefsessel“ ist es uns gelungen, den Bundestrojaner in 65% der Endnutzergeräte zu implementieren. Die ersten Daten werden ab 1. Juli 2007 ausgewertet. Eine Auswertung ergeht nur an den Innenminister. Diese Daten werden im Sinne des ROI an den DIHK weiter geleitet, um die Wirtschaft weiter zu steigern. Anderen Institutionen steht es selbstverständlich frei, diese Datensätze käuflich zu erwerben. Interessenten werden gebeten, sich direkt an das Innenministerium zu wenden.

Weitere Dienstanweisungen folgen.
Gezeichnet: Big Sister

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