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Investivlohn

… ist der Lohnanteil, der dem Arbeitnehmer nicht mehr ausgezahlt wird, sondern im Unternehmen bleibt. Sofern er nicht noch Geld mitbringt für seine Einstellung. Der Arbeitnehmer bekommt dafür ein Stück Papier. Nein, nicht die Kündigung. Die gibt’s später. Zuerst einmal bekommt er einen Zettel, auf dem steht, dass er einen Anteil X am Unternehmen besitzt. Eine Aktie oder Anleihe. Das wird uns heutzutage als Lohnerhöhung verkauft. Diese Provision tritt aber nur dann ein, wenn die Firma Gewinn abwirft. Sehr fraglich, bei unserem Unternehmenssteuerrecht und der Manier der Banken, vorwiegend in überschuldete Firmen zu investieren.

Der Rat für Unternehmen:
- Bei der Flexibilisierung des Entgeltes sollte darauf geachtet werden, dass den betroffenen MA möglichst wenig Kontroll-, Informations- und Stimmrecht eingeräumt wird (Vertragsgestaltung!)
- Wenn es sich nicht vermeiden lässt, eine zwischengeschaltete Interessensvertretung ernennen (bessere Kontrolle durch die „wahre“ GF)
- Kapitalchancen minimieren, Verlustbeteiligungen maximieren, Konkursabsicherungen vermeiden!
- Besser: Gründung einer Mitarbeiterkapitalbeteiligungsgesellschaft (close on demand)
- Anstelle einer gesellschafterlichen Mitarbeiterkapitalbeteiligung besser eine Schuldrechtliche (Konzentration auf den Kerngeschäft – das Geld)
- Auszahlung des Investanteils mit dem Verlassen des Unternehmens, besser: Bei Pensionierung (je später, desto gut)
- Möglichst viele Einlagen aktivieren (Privatvermögen des MA, vermögenswirksame Leistungen, Lohnanteil, Rückführung von Gewinnausschüttungen, …)

Der Rat für Arbeitnehmer:
Träumt weiter! Die Unternehmer wollen nur euer Bestes (euer Geld).

Für Belesene: Rürups Auferstehung

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